Bundesrat sieht Handlungsbedarf – konkrete Schritte für Palliative Care bleiben aus
Vier Jahre nach der Überweisung hat der Bundesrat endlich seinen Bericht zur Motion 20.4264 SKG-SR «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» veröffentlicht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Weder findet sich darin eine klare gesetzliche Verankerung der Palliative Care-Leistungen noch bietet der Bericht verbindliche Finanzierungsmodelle für diese. Spitex Schweiz ist Teil der Allianz «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care».
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sind viel zu vage, um die dringend nötigen strukturellen Veränderungen einzuleiten. «Wir wünschen uns konkrete Massnahmen, insbesondere eine klare Positionierung zur Verankerung der Palliative Care im Krankenversicherungsgesetz (KVG)», sagt Corina Wirth, Geschäftsführerin von palliative.ch. Im Namen der Allianz «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» kritisiert sie, dass sich der Bericht zwar zum Handlungsbedarf bekennt, jedoch keine verbindliche gesetzliche Regelung vorsieht, insbesondere nicht im KVG. Und Weichelt doppelt nach: «Ohne klare rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen bleiben die Versorgungslücken bestehen.»
Die Motion der SGK-SR «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» wurde vor gut vier Jahren von den eidgenössischen Räten mit grossen Mehrheiten überwiesen. In der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist. Dazu gilt es, insbesondere Fragen der Definition der Palliative Care durch Care-Leistungen, der Tarifierung und der Finanzierung zu klären.
Mit der ebenfalls klar angenommenen parlamentarischen Initiative Jost unterstreicht das Parlament seinen politischen Willen zur Stärkung der Schweizer Palliativversorgung. Mit dem vorliegenden Motionsbericht bleibt der Bundesrat mutlos, sprich bei allgemeinen Absichtserklärungen; die Motion wird dadurch nur unzureichend umgesetzt.
Die Allianz fordert:
• Die klare gesetzliche Verankerung der Palliative Care-Leistungen im KVG (Krankenversicherungsgesetz) und Erklärung dieser Leistungen als kassenpflichtig;
• Schweizweit verbindliche Finanzierungsmodelle für spezialisierte Palliative Care- Leistungen und die Ausfinanzierung der allgemeinen Leistungen;
• Konkrete Massnahmen zur Schliessung der Versorgungslücken insbesondere in Bezug auf Hospize und mobile Palliativdienste.
Die Allianz-Mitglieder bringen eine umfassende Expertise aus allen Versorgungsbereichen mit und sind nach wie vor bereit, die Weiterentwicklung aktiv mitzugestalten. «Einzig durch eine gemeinsame Strategie von Bund, Kantonen, Tarifpartnern, Fachgesellschaften, Leistungserbringern und Patientenorganisationen kann die Palliative Care in der Schweiz nachhaltig gestärkt werden», ist Manuela Weichelt überzeugt.
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